kleiner Nebenverdienst im Fahrerlager erlaubt?

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knightrider
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kleiner Nebenverdienst im Fahrerlager erlaubt?

Beitrag von knightrider » Freitag 11. August 2017, 01:22

Hi Guys

Rennsport ist saumässig teuer, was ja nichts neues ist.
Noch teurer wird es, wenn man immer schneller wird oder werden möchte. Ich betreibe mittlerweile schon 10Jahre recht intensiv Motorradrennsport, liebe und fühle das Fahren noch genau so, wie am ersten Tag.

Mittlerweile ist es ein fester Bestandteil meines Lebens geworden. Sparen zum Fahren würde ich mal salop sagen :lol:

Jedenfalls möchte ich gerne noch öffters auf das Motorrad. Im Moment sind 5 Veranstaltungen etwa finanziell das Maximum was ich mir geben kann. Schon klar kommen irgendwann Gedanken auf, wie man zu mehr Kohle kommen kann.


Ich habe da nun eine Idee, die ich jetzt vorerst nicht ganz so detailiert nennen möchte (wegen Nachahmgefahr) Ich würde gerne im Fahrerlager eine kleine Dienstleistung anbieten die etwas mit der Fahrtechnik zu tun hat. Ich denke meine Idee könnte ziemlich gefragt sein, ich hätte auch selber starkes Interesse daran. Die Kosten dafür würden sich auf ca 50-75€ belaufen..

So nun die Frage: Ich denke ganz so einfach ist das aber nicht, oder?

Erstens: müsste man dass nicht mit dem Veranstalter besprechen, evt hätte der etwas dagegen... Zweitens: wäre es ja schwer zu versteuern. Oder darf man das weil Privatgrundstück. Ich habe auch schon Zettel von Ersatzteile oder Reifenanbieter nebst denen vom Veranstalter bekommen

Ja jedenfalls hängt mich bitte nicht daran auf, falls ihr es eine bescheuerte Frage findet. Es ist nur eine Frage und ich wäre echt froh um ein paar Antworten.

Gruss der Knightrider

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Re: kleiner Nebenverdienst im Fahrerlager erlaubt?

Beitrag von Kawa-Froschen » Freitag 11. August 2017, 04:19

Hallo,wie Du schon selber sagst ist es Privater Grund und Boden und um hier was zu verkaufen und oder Dienstleistungen anzubieten ,bedarf es der Zustimmung des Eigentümers des Geländes.
Und da heut zutage die Rennstrecken nicht gerade im Geld Schwimmen,werden die sicherlich nicht sagen: Ja mach mal ist uns egal.
Abgesehen davon das was Du auch schon selber erkannt hast,der Rennstrecken Mieter ( Sperr oder oder oder ) zu dem Zeitpunkt, wohl auch was dagegen haben werden.

In Hockenheim z.B. wo ich mich recht gut aus kennen,sind in verschiedenen Bereichen solch kleine Buden die je nach groß Veranstaltung dort Ihre Ware vertreiben,hier muß an den Betreiber der Strecke Miete gezahlt werden damit er dort verkaufen darf.
In wie fern hier noch Gewinn abschöpfung statt findet kann ich Dir jetzt nicht sagen,aber auch hier muß wie alles in Deutschland wo man Geld in die Hand bekommt eine Anmeldung beim Finanzamt statt finden.
Unser geliebtes Vaterland möchte ja auch an deiner Idee verdienen.
Also egal was Du da machen möchtest,möglich ist immer was wenn die Idee gut ist,denke aber das Du es gegenüber den Betreibern sowie den Etablierten Geschäften dort oder sonst wo nicht einfach haben wirst.

Hier tut sich dann die Frage auf,wie weit möchte man sich das antun mit seiner Idee.

Ich weiß z.B. auch das gewisse Renndienste ,eine Summe X bezahlen müssen um z.B. bei Rennen ihre Ware anbieten zu dürfen und das ist nicht gerade wenig.
Das wird auf das Jahr gesehen gezahlt soweit mir bekannt ist,wie z.B. der Dietrich beim RLCup am Nürburg Ring.

Aber egal welche Idee Du hast,viel Glück dabei es umzusetzen.

MfG
Elmar#173

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Re: kleiner Nebenverdienst im Fahrerlager erlaubt?

Beitrag von scad » Freitag 11. August 2017, 04:34

nehmen wir an, die ominöse idee ist wirklich der absolute knaller und kannst dich vor anfragen nicht retten. dann wäre bestimmt ein findiger veranstalter zugegen, der froh ist, wenn du mit deiner idee mehr zahlende kundschaft beibringst.

aber egal ob flopp oder der renner... wie elmar schon gesagt hat, das finanzamt und der ein oder ander beteiligte wird auf jeden fall ein stück vom kuchen haben wollen
was genetisch versaut ist, bekommt man mit prügel auch nicht mehr hin!
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raaL
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Re: kleiner Nebenverdienst im Fahrerlager erlaubt?

Beitrag von raaL » Freitag 11. August 2017, 09:12

Bei jeder auf Gewinnerzielung ausgerichteter Tätigkeit ist eine Gewerbeanmeldung von Nöten und somit erfolgt auch die "Erstanmeldung" beim Finanzamt. Das ist die Theorie. Bevor man sich das alles antut, wäre es doch mal sinnvoll deine "Idee" kostenfrei anzubieten (quasi als free beta). Daraufhin weiter auszufeilen und dann in der "1.0" auch Geld dafür zu nehmen.
Erst dann würde ich auch auf den Veranstalter zugehen. Du hast dann ja bereits Erfahrungen gesammelt, kannst Potenzial abschätzen oder die Idee einfach begraben bevor man zu viel Staub aufgewirbelt hat.
Soweit ich weiß hat das Hausrecht der Eigentümer/Besitzer der Rennstrecke. Mit Betreten akzeptiert man dies stillschweigend?! Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
Nur der Eigentümer des Geländes könnte dir dann ein Gewerbe untersagen. Wenn du mit Genehmigung des Rennstreckeneigentümers Brötchen verkaufst, wird auch kein Veranstalter etwas dagegen sagen können.
Erst wenn die meinen, dass du denen Umsatz wegnimmst, gibt es wahrscheinlich Gegenwind. Aber da kann man ja über Kooperationen nachdenken.

Alles stochern im Nebel... Meist sind die Ideen, die zu genial sind um erzählt zu werden leider nicht so genial.
Und die Ideen, die man offen mit seinen potenziellen Kunden diskutiert und verfeinert, sind meist die besten.

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Re: kleiner Nebenverdienst im Fahrerlager erlaubt?

Beitrag von Koerschgi » Freitag 11. August 2017, 09:23

Zuerst einmal musste ein Gewerbe anmelden. Wenn du das "schwarz" machst dann machst das idR nicht lange ;)

Dann musst es zwingend mit dem Streckenbetreiber + dem jeweiligen Veranstalter abklären.
Geben beide das OK, dann wird das auch gehen.

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Re: kleiner Nebenverdienst im Fahrerlager erlaubt?

Beitrag von Pitter1946 » Freitag 11. August 2017, 09:51

Koerschgi hat geschrieben:Zuerst einmal musste ein Gewerbe anmelden. Wenn du das "schwarz" machst dann machst das idR nicht lange ;)

Dann musst es zwingend mit dem Streckenbetreiber + dem jeweiligen Veranstalter abklären.
Geben beide das OK, dann wird das auch gehen.
Schau mal bitte in die AGB's der ( einiger) Veranstalter
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Re: kleiner Nebenverdienst im Fahrerlager erlaubt?

Beitrag von Koerschgi » Freitag 11. August 2017, 10:06

Pitter1946 hat geschrieben:
Koerschgi hat geschrieben:Zuerst einmal musste ein Gewerbe anmelden. Wenn du das "schwarz" machst dann machst das idR nicht lange ;)

Dann musst es zwingend mit dem Streckenbetreiber + dem jeweiligen Veranstalter abklären.
Geben beide das OK, dann wird das auch gehen.
Schau mal bitte in die AGB's der ( einiger) Veranstalter
?
Hab jetzt mal bei zwei "Großen" nachgesehen.
Und da steht, wie folgt:

Gewerbliche Verkäufe am Veranstaltungsort, gleich durch wen, sind ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von xxx untersagt.

Also sollte/muss er das vorher abklären. Was ist falsch an meiner Aussage?

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Re: kleiner Nebenverdienst im Fahrerlager erlaubt?

Beitrag von Harm » Freitag 11. August 2017, 10:08

Meine Freundin macht sowas (manchmal)
Sie ist Massagetherapeutin und kommt mit aufn Ring, wenn der Veranstalter das ok gibt (also selbst niemanden dabei hat)
Sie hat natuerlich ein Gewerbe, allerdings ist das mit der Versteuerung nicht so ganz einfach, weil sie (und Du evtl) die Dientleistung ja im Ausland erbringt.
Ich muesste sie mal fragen, wie sie das mit dem FA abgeklaert hat (schwarz arbeiten tut sie nicht, die Strafen, wenn man dabei erwischt wird sind drakonisch)
Wir klaeren das allerdings immer nur mit dem VA ab.
Mit dem Ringbetreiber sprechen wir da gar nicht, in der Annahme, dass der VA schon weiss, was er erlaubt und was nicht.
Haengt aber sicher auch von der Art des Angebots ab.
Ne Box mieten und als Massageraum einrichten ist sicher dem Betreiber egal.
Wenn Du da richtig Hardware verbauen willst u.U nicht mehr.
Mein Rat: Sprich mit dem VA und mach.
S.

Nachtrag:
Auch wenn er eine Dienstleistung "for free" erbringen will, sollte er das mit dem VA absprechen.
Nehmen wir mal Reifenservice.
Angenommen er richtet sich in seinem Haenger nen Reifendienst ein und macht dort die Wechsel "for free".
Auch dann wird der VA, der sicher nen (eingemieteten) Reifendienst dabei hat, das eher ungeil finden.
Und ihm das entweder untersagen oder ihn ausm Fahrerlager jagen (beides darf er)
S.
Aufzynden 2018:
19.-22.04. Pann, 1000ps + GH - 28.+29.05. Bruenn, GH - 15.-17.06. Slovakia, GH - 12.-15.07. Pann, 1000ps + GH - 24.-26.08. Slovakia, GH - 10.+11.09. Bruenn, Fiala - 24.+25.09. Bruenn, GH
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Re: kleiner Nebenverdienst im Fahrerlager erlaubt?

Beitrag von PeterPan » Freitag 11. August 2017, 10:30

Du solltest vor allem deine Preise durchkalkulieren.
Von der Marge bei 50-75€ wird am Ende des Tages nicht mehr viel Überbleiben, wenn erstmal Steuer und Abgaben an den VA abgeleistet sind.

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Re: kleiner Nebenverdienst im Fahrerlager erlaubt?

Beitrag von Pitter1946 » Freitag 11. August 2017, 10:34

@Koerschgi
An deiner Aussage war nix falsch, --> vllt war mein Zitieren falsch zu verstehen.

Ich wollte "knightrider" dezent darauf hinweisen :wink:
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