Reise nach Italien mit nicht eingelöstem Motorrad

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krigixxer
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Re: Reise nach Italien mit nicht eingelöstem Motorrad

Beitrag von krigixxer » Montag 7. Mai 2018, 11:51

.. und hier die Aussage der italienischen Seite, spannend vor Allem der fettgedruckte Satz..


I need to know if you are plannig to participate in the race in Mugello or if you intends to assist to the event.
In the first case, you have to apply for an ATA Carnet; otherwise, the ATA Carnet cannot be issued for tourism in case you want to use the bike on the road.
In any case an invalid document could be used.
At your disposal for additional information, I remain.
Best regards.
06.-08.04. Pannonia / Damaro
11.-13.05. Brünn / Rehm
30.-01.07. AdR / motorspeed
18.+19.08. AdR / Plüss Motorsport
21.-23.09. Rijeka / Bobo Racing

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krigixxer
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Re: Reise nach Italien mit nicht eingelöstem Motorrad

Beitrag von krigixxer » Montag 7. Mai 2018, 12:49

auf weitere Anfrage, dass es teilweise zu Diskussionen am Zoll kommt, gab's folgende Antwort, und somit für mich auch klar, dass ich lieber eins löse..

"so you'd better ask for the issuance of the ATA Carnet.
Best,"
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11.-13.05. Brünn / Rehm
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Re: Reise nach Italien mit nicht eingelöstem Motorrad

Beitrag von Paddys-Races-Days » Montag 7. Mai 2018, 20:20

krigixxer hat geschrieben:auf weitere Anfrage, dass es teilweise zu Diskussionen am Zoll kommt, gab's folgende Antwort, und somit für mich auch klar, dass ich lieber eins löse..

"so you'd better ask for the issuance of the ATA Carnet.
Best,"

Vielen dank für die Abklärungen.

Es ist eben leider so, dass man echt Pech haben kann und beim falschen Zöllner landet.
Denke auch, dass wir dies den Kunden besser empfehlen.
Probleme am Zoll sind ja echt unschön.
lg Paddy
http://www.paddys-races-days.ch

Unsere Termine:
19.-20 Mai Tazio Nuvolari
11.Juli Anneau Du Rhin
13.-15 Juli Autodrom Most
22. August Anneau Du Rhin
24.-26. August Spielberg RedBull Ring
01.-02. September Cremona Circuit

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Re: Reise nach Italien mit nicht eingelöstem Motorrad

Beitrag von FrontPlayer » Montag 7. Mai 2018, 20:40

Ich kann euch aus Erfahrung sagen, dass es kein Spaß war beim schweizer Zoll nach der Einreise aus IT mit der Motocrosser ohne Kaufbeleg etc
Das waren harte 30 Min an Beteuerungen und Versuchen des Nachweises meines Eigentum :-/
Suzuki GSX-R 750 Cup 2013 #28 (7. Meisterschaftsrang; 1 Sieg)
Deutscher Langstrecken Cup 2014 (Vizemeistertitel Kl. 2; 1 Sieg)
Reinoldus Langstrecken Cup 2014 (3. Meisterschaftsrang; 2 Siege)

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Re: Reise nach Italien mit nicht eingelöstem Motorrad

Beitrag von RIGGS » Dienstag 8. Mai 2018, 12:15

Sven1972 hat geschrieben:......als Alternative über den Brenner nach Italien einreisen dann gibt es auch
keine Probleme :wink:
Vorsicht !!! Einreise ist die eine Sache - Motorräder ohne gültige Zollpapiere die andere. Mit einer geglückten Einreise ist es für uns Schweizer noch nicht getan. Der Arm der "guardia di finanza" https://de.wikipedia.org/wiki/Guardia_di_Finanza reicht weit, sehr weit ins Landesinnere. Soll schon vorgekommen sein, dass diese Truppe nicht verzollte oder eingelöste Motorräder in Fahrerlagern oder auch auf Autobahnraststätten beschlagnahmt hat.
MfG
Ronald

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Re: Reise nach Italien mit nicht eingelöstem Motorrad

Beitrag von road-runner » Dienstag 8. Mai 2018, 13:19

wo gibts denn dieses Carnet?

Gilt das für Mopeds , dessen Eigentum du nicht nachweisen kannst?
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Re: Reise nach Italien mit nicht eingelöstem Motorrad

Beitrag von Paddys-Races-Days » Mittwoch 9. Mai 2018, 17:07

Carnet, kannst Du via SAM oder FMS bestellen, musst jedoch Mitglied sein.
lg Paddy
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Re: Reise nach Italien mit nicht eingelöstem Motorrad

Beitrag von misey » Freitag 11. Mai 2018, 16:03

Es gibt ein allgemeines Zollrecht, was für die EU gilt. So weit ich weiss akzeptieren das alle an die Schweiz angrenzenden Länder ausser die Italiener. Die meinen immer ihr eigenes Süppchen kochen zu müssen.
Aber auch für Italien gilt EU-Recht geht vor Landesrecht
Dumm ist nur das Diskussionen mit einem italienischem Zollbeamten nichts bringen, vor allem wenn die Spaghetti zum Mittag nicht gut waren.
Hier der Link zum Zollrecht bezüglich der Einfuhr von Sportgeräten in die EU http://www.motoracing.ch/pdf/vorschriften.pdf

Das ganze nochmal in Englisch
Article 684
1. The temporary importation procedure with total relief from import duties shall be granted for personal effects and goods imported for sports purposes.
2. For these purposes:
(a)
personal effects means all articles, new or used, which a traveller may reasonably require for his or her personal use during the journey, taking into account all the circumstances of the journey, but excluding any goods imported for commercial purposes;
(b)
goods imported for sports purposes means sports requisites and other articles for use by travellers in sports contests or demonstrations or for training taking place in the customs territory of the Community.

3. The illustrative list of such goods is given in Annex 92.

Und im Anhang 92 sind dann die verschiedenen Sportgeräte aufgeführt, unter anderem bei Punkt F

F.
Motor vehicles and craft, such as:

cars,

motor bicycles,

motor boats.

Der Gesetzestext ist offiziell und kann dort nachgelesen werden (auch in anderen europäischen Sprachen)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 31993R2454

Der Italienische Zöllner mag es aber nicht so besonders wenn man die Gesetze kennt an die auch die sich halten müssten.

Grüsse
Michael

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