Scheiba hat geschrieben:Habe noch nie per Nachname bestellt.
Darf ich das Paket nicht im beisein des Postboten öffnen und ihm im Fall der Fälle wieder mitgeben?
Nein du darfst es nicht wieder mitgeben. Die Post hat einen Vertrag zu erfüllen, dieser heisst Geld kassieren und dann Paket abgeben nicht andersrum. Nimmt die Post das geöffnete Paket wieder mit würde der Versender sagen das was ihr mir da zurückliefert wurde irgendwo auf dem Postweg geöffnet und leer geräumt, dann hat die Post den schwarzen Peter.
Wenn du den Postbooten gut kennst könnte er eventuell bei der Öffnung dabei sein falls du einen Betrug vermutest, dann hättest einen Zeugen. Dafür hat der normal natürlich garnicht die Zeit.
Wenn ein Betrug geplant ist, ist es vollkommen egal ob Vorkasse per Überweisung oder Nachnahme. Der Betrüger hat nur etwas mehr Aufwand einen Karton zu besorgen und den mit irgendetwas zu befüllen. Wenn du an der Kartongröße schon siehst das die Ware da nicht reinpasst musst du diesen natürlich nicht annehmen.
Da ist paypal dann immernoch eine Alternative die man auch privat nutzen kann. Wie dort die Sache mit Käufer und Verkäuferschutz geregelt ist müsste man aber prüfen, weiß ich jetzt nicht.