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hyperduke
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Re: Frage

Beitrag von hyperduke » Mittwoch 26. März 2014, 22:05

John`ek hat geschrieben:habe ich durch aus etwas dagegen, wenn ein 17 Jähriger fürs ab und zu Eimer mit Schutt raustragen mit 35 Euro netto über 5h bezahlt werden soll.
Dieser Rotzlöffel soll gefälligst dafür zahlen, dass er was lernen darf, wat?
John`ek hat geschrieben:
hyperduke hat geschrieben:Keine Ahnung, wie das bei euch in Deutschland ist, aber warum sollte ein 17 Jähriger billiger sein, wenn er Arbeit macht, die sonst ein 35 Jahre alter Monteur tut? Wo wäre da der Unterschied?
Interessante Sichtweise. Gilt sie auch in die andere Richtung? Ein Meister wird für gleiche Arbeit auch teuerer abgerechnet als ein Monteur :idea:
Was ist daran interessant? Und natürlich kann man keinen Meister für eine Helfertätigkeit in Rechnung stellen, bloss
weil kein Helfer zur Hand war. Wenn DU einen Meister für eine Monteurarbeit in Rechnung stellen würdest, dann liegt
das einzig an DEINER interessanten Sichtweise. Ausser es wurde ausdrücklich der Meister für diese Arbeit
angefordert, dann ist er auch zu verrechnen und bezahlen. Mann, und immer jammern die, die selbst selbständig sind.
Und meist auch noch völlig unbegründet.

Wenn Du Stunden verrechnet bekommen hast, die Du nicht bestätigt hast, musst sie auch nicht bezahlen. Punkt.
Und wenn Du einen Handwerker gehen lässt, ohne Dir einen Durchschlag vom Arbeitsbericht/Lieferschein zu geben,
selbst schuld. Sorry, aber irgendwie wirkt die Geschichte ein wenig komisch.
...wird hier kaum jemand beurteilen können. Aber Fakt ist, ... :lol:

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John`ek
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Re: Frage

Beitrag von John`ek » Mittwoch 26. März 2014, 22:23

Mann, Hyperduke es ist wirklich müßig mit Dir.
Wenn Du der Meinung bist, dass die Ausbildung zweitrangig ist, da gleiche Arbeit egal ob von einem ausgebildeten Monteur oder von einem sich in der Ausbildung befindlichen Lehrling verrichtet gleich bezahlt werden soll, dann ist es wohl nur logisch, dass die gleiche Arbeit auch gleich bezahlt werden soll, wenn sie von einem Meister verrichtet wird, oder (ist übrigens Deine Argumentation gewesen)?

Und die Sache ist nicht, dass ich nicht bezahlen will. Ich werde es bezahlen, weil: 1. ich kein Nerv auf Rechtstreit habe 2. ich in der Tat zu doof/leichtgläubig war mir einen Durchschlag der Materialliste zu geben, die ich unterschrieben habe und auf die nachträglich Stunden drauf geschrieben wurden. Damit sollte das letzte bisschen des "Komischen" aus meiner Geschichte für Dich geklärt sein, hoffe ich.
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Re: Frage

Beitrag von hyperduke » Mittwoch 26. März 2014, 22:33

John`ek hat geschrieben:Mann, Hyperduke es ist wirklich müßig mit Dir.
Wenn Du der Meinung bist, dass die Ausbildung zweitrangig ist, da gleiche Arbeit egal ob von einem ausgebildeten Monteur oder von einem sich in der Ausbildung befindlichen Lehrling verrichtet gleich bezahlt werden soll, dann ist es wohl nur logisch, dass die gleiche Arbeit auch gleich bezahlt werden soll, wenn sie von einem Meister verrichtet wird, oder (ist übrigens Deine Argumentation gewesen)?
Was passt Dir nicht? GENAU das schreibe ich ja. Du jammerst, weil Du 35 Euro für die Arbeit eines Azubis bezahlen
sollst. Wenn er aber Arbeit verrichtet hat, die sonst ein Hilfsarbeiter macht, warum solltest Du dann weniger
bezahlen, bloss weil es ein Azubi oder er erst 17 Jahre alt ist!? Was ist daran müßig? Einzig müßig ist das Jammern
hier in diesem Fall. Und ja, ich habe doch klipp und klar geschrieben, dass ICH keinen Meister verrechnen würde,
wenn er nur Hilfsarbeitertätigkeit -wie z.B. Eimer schleppen- durchführt.
Und die Sache ist nicht, dass ich nicht bezahlen will. Ich werde es bezahlen, weil: 1. ich kein Nerv auf Rechtstreit habe 2. ich in der Tat zu doof/leichtgläubig war mir einen Durchschlag der Materialliste zu geben, die ich unterschrieben habe und auf die nachträglich Stunden drauf geschrieben wurden. Damit sollte das letzte bisschen des "Komischen" aus meiner Geschichte für Dich geklärt sein, hoffe ich.
Damit sollte die GANZE Geschichte durch sein, meine ich. Was erwartest Du Dir hier jetzt? Zuspruch, wie arm Du
nicht bist und welcher Sack der Elektriker nicht sei? War ja keiner dabei. Warum willst ihn so von hinten ans Bein
pinkeln? Klärs wie ein Mann oder hake es einfach als "wieder was gelernt" ab und gut ist.
...wird hier kaum jemand beurteilen können. Aber Fakt ist, ... :lol:

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Re: Frage

Beitrag von Veilseid » Mittwoch 26. März 2014, 23:12

Hyperduke, sei bitte so gut und nimm das Österreich aus deinem Avatartext, ich schäme mich immer mehr ein Landsmann von dir zu sein.

Dein Auftreten hier im Forum ist eines der peinlichsten Sachen die mir je untergekommen sind, keiner der hier anwesenden User ist so auf Krawall und Stänkerei aus wie du, anscheinend hast du im realen Leben leider nichts zu sagen und bist ein Totalversager, sodass du hier permanent den Leuten auf den Nerv gehen musst, mit Behauptungen die lächerlich sind- und nein ich will mit dir jetzt keine Disskusion starten, dass war eine one way Ansage von mir an dich, dass war mir nach unzählig dummen Zitaten und Texten ein Bedürfnis.

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Re: Frage

Beitrag von der-bramfelder » Mittwoch 26. März 2014, 23:50

John`ek hat geschrieben:Kostenvoranschlag habe ich schon. Der war dann halb so hoch wie der endgültige Preis ;)
Dann ist doch einfach - endgültige Rechnung darf ohne vorherige Rücksprache nicht mehr
als 20 (?*) % über dem KV liegen. Keine Rücksprache, kein Anspruch.

Damit freundliches Schreiben mit Rückschein an den Meister des (ehemaligen) Vertrauens
mit der Ankündigung, dass Du die Rechnung entsprechend kürzt, den genauen Betrag aus-
rechnen und überweisen.

*Zur genauen Zahl gibt's Urteile, Google hilft sicher

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Klug ist es nicht, aber leider geil...

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Re: Frage

Beitrag von Pitter1946 » Mittwoch 26. März 2014, 23:58

Für mich ist es unseriös und ungewöhnlich, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber nicht von sich aus eine Kopie/Durchschrift der Leistungen überlässt.
2018 - hier und da noch einmal auftreten, habe ja Zeit

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Re: Frage

Beitrag von Windy » Donnerstag 27. März 2014, 00:59

der-bramfelder hat geschrieben:
John`ek hat geschrieben:Kostenvoranschlag habe ich schon. Der war dann halb so hoch wie der endgültige Preis ;)
Dann ist doch einfach - endgültige Rechnung darf ohne vorherige Rücksprache nicht mehr
als 20 (?*) % über dem KV liegen. Keine Rücksprache, kein Anspruch.

Damit freundliches Schreiben mit Rückschein an den Meister des (ehemaligen) Vertrauens
mit der Ankündigung, dass Du die Rechnung entsprechend kürzt, den genauen Betrag aus-
rechnen und überweisen.

*Zur genauen Zahl gibt's Urteile, Google hilft sicher
bisher das vernüftigste zu diesem thema. seh ich auch so
In der Kurve kann jeder schnell fahren, auf der Geraden, da brauchst Du Leistung !

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Re: Frage

Beitrag von ps#23 » Donnerstag 27. März 2014, 08:02

Wie sah der KV denn aus?
Geschätzte Anzahl Stunden, Material auf Nachweis?
Ich nehme mal nicht an, dass er dir die Zeitschaltuhr angeboten hat, sonst hättest du ja sicher vor Auftragserteilung mal im ebay geschaut was so ein Teil kostet.

Aus Sicht des Handwerkers:
- Er hat vielleicht 5h veranschlagt (geschätzt, ein KV ist in der Regel kein verbindliches Angebot, das sind 2 paar Schuhe), denkt sich, nehme ich den Lehrling mit, beide zusammen sind in sagen wir 2*3=6h fertig.
Auftraggeber regt sich auf, weil es zu viele Stunden sind.
Teileverkauf: Elektriker hat nen Katalog mit Listenpreisen, auf die es irrsinnige Rabatte für ihn gibt. Er verkauft das Teil zum Listenpreis, erhält 40% und freut sich, dass er an dem Großauftrag noch 100€ verdient hat.

Der Stundensatz für den Lehrling ist mehr als üblich, falls er für den Gesellen einen vergleichbaren Satz hat, ist es, je nach Betriebsstruktur, ohnehin fast nicht möglich, Nachweisarbeiten kostendeckend auszuführen...

Wäre mal interessant die Seite des Elektrikers zu hören...

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Re: Frage

Beitrag von alex_aut » Donnerstag 27. März 2014, 08:05

Ich denke , um das hier zu diskutieren müsstet man die Aussagen bede Seiten kennen und den kompletten Ablauf.
In Österreich darf die Rechnung 15 % über dem KV liegen.
Ansonsten müssen mehraufwendungen gezeichnet werden .
Würde eine akonto Zahlung machen und den Handwerker darauf hinweisen, dann wird er sich sicher mit dir einigen.

Bin selber Handwerker, oft klärt ein Gespräch.

Gruß alex ;)
IBPM 2018 Superbike Open ;)

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Re: Frage

Beitrag von Schnecke124 » Donnerstag 27. März 2014, 09:35

Wie ps#23 schrieb , ist der KV, die AGBs und die Art der Leistung entscheidend. Ohne Kenntnis dieser Belege kann hier nicht geholfen werden.
Ganz putzig finde ich den Vorschlag mit dem Gutachter. Der Hang gleich einen Gutachter einzuschalten nimmt verstärkt zu. Es gibt dafür Schlichtungsstellen der zuständigen Innungen oder Handwerkskammern.

Spannend dabei ist, dass Kunden zunehmend das günstigste Angebot beauftragen ohne wirklich zu prüfen, was bekomme ich für mein Geld. Es müsste irgendwann doch jedem einleuchten, dass ich für kleines Geld auch meistens nur eine kleine Leistung, keine adäquate Gewährleistung oder sogar einen Auftragnehmer bekomme, der nach Beendigung der Arbeiten nicht mehr zu finden ist.

Ciao Ralf

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