Ähm, sicher?xen@r1 hat geschrieben:Generell spielt es ja keine Rolle für die Zulassung ob ein Fahrzeug importiert ist, 5 Jahre neu in der Ecke steht oder ähnliches. Es ändern sich nur die Anforderungen für die Zulassung. Das Fahrzeug muss halt den aktuellen Vorschriften entsprechen und dies evtl anhand von einem Gutachten belegen. Wenn alles erfüllt wird, kann auch niemand sagen das das Fahrzeug nicht zugelassen wird.
Demnach müsste ja jedes alte Fahrzeug den AKTUELLEN Vorschriften entsprechen.
Dann könnte man ein altes Fahrzeug ja nicht mehr zulassen, wie z.B. die ehemalige DKW RT 125 meines alten Herrn, ohne Spiegel, Rücklicht etc.
Ist es nicht viel mehr so, dass das Fahrzeug den damals gültigen Vorschriften entsprechen muss?
Sprich: Was für das Fzg 1956 verkehrsgerecht war, bleibt es auch 2018.
Oder meintest du Erstzulassung und nicht "Zulassung"?
Bisschen offtopic...